Rat beschließt Lachgas-Verbot für Minderjährige

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 eine ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige verbietet. Zudem ist der Konsum von Lachgas auf städtischen Kinderspielplätzen und Schulhöfen künftig untersagt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche wirksam vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. 

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Bonn sowie die Verordnung „Lachgas“.

Ausführliche Informationen zu den Gefahren sowie zu Beratungs- und Hilfsangeboten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bonn: https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/lachgas-vapes-und-e-shishas.php